§ 1 Geltungsbereich, Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) sind Bestandteil aller Verträge, die Volker Buchwald mit dem Auftraggeber über die von Volker Buchwald angebotenen Leistungen schließt, und gelten vorbehaltlich abweichender Vereinbarung im Einzelfall. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Die AGB gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung. Sie gelten für alle Dienstleistungen, die in Auftrag gegeben werden, oder sich aus dem Auftrag ergeben. Ebenso gelten die folgenden AGB für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Vertragspartners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Volker Buchwald seiner Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn Volker Buchwald in Kenntnis der AGB des Vertragspartners Leistungen vorbehaltlos ausführt.
Von Volker Buchwald übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Vertragspartner nicht binnen 48 Stunden nach Erhalt widerspricht. Für den Inhalt individueller Vereinbarungen mit dem Vertragspartner ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Volker Buchwald maßgebend.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Vertragspartner abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail, Telefax).
Unter „Mediengestaltung“ im Sinne dieser AGB verstehen sich alle von Volker Buchwald geleisteten, hergestellten und gestalteten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
Das Angebot der Leistungen von Volker Buchwald im Bereich Mediengestaltung richtet sich ausschließlich an gewerbliche und freiberufliche Kunden (B2B).
§ 2 Vertragsabschluss
Angebote sind stets unverbindlich. Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder per E-Mail erfolgen. Bestellungen des Auftraggebers werden von Volker Buchwald durch schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail oder Briefpost angenommen. Internet-Bestellungen (durch E-Mail/Formularversand) sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend. Mündlich vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung per E-Mail, Brief oder Fax.
Die Bestellung wird mit Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung für Volker Buchwald verbindlich, sodass der für die Dienstleistungen vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten ist.
Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die genannten Liefertermine sind ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Fixtermine. Der Auftraggeber erkennt dazu die Beweiskraft durchgehender E-Mail-Korrespondenz an.
Änderungen des Vertragsgegenstandes, insbesondere hinsichtlich der Art und Weise der grafischen und textlichen Leistungserbringung, z. B. aus technischen Gründen, bleiben Volker Buchwald vorbehalten, soweit der Vertragsgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Derartige Veränderungen werden dem Auftraggeber vorher und schriftlich mitgeteilt.
§ 3 Mitwirkung und Nebenpflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Volker Buchwald alle Unterlagen, welche für die Erstellung der Medienprodukte/Webseiten entsprechend dem Konzept erforderlich sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Das betrifft insbesondere Logos, Texte, Fotos, Filme, Grafiken, oder Musikstücke etc., gilt aber auch für Hardware, die zur Speicherung und Sicherung einer Webseite benötigt wird, sowie für Software und Lizenzen, die für die Erstellung bestimmter Komponenten benötig wird.
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen Volker Buchwald übergebenen Vorlagen und Inhalten (Bilder, Texte, Grafiken, Logos, Videos, Audioaufnahmen, Dateien, Links usw.) für die Einbindung in von Volker Buchwald gestaltete Webseiten, Drucksachen, Videos, Präsentationen etc. das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt und überträgt diese ggf. an Volker Buchwald. Für die rechtliche, insbesondere nationale und internationale marken-, urheber- oder wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der von Volker Buchwald erbrachten Leistungen sowie der vom Vertragspartner gelieferten Vorlagen, Texte, Bilder und dergleichen trägt allein der Vertragspartner die Verantwortung. Eine rechtliche Prüfung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bilder, Texte, Grafiken, Logos, Videos, Audioaufnahmen, Dateien usw. erfolgt durch Volker Buchwald nicht. Der Auftraggeber stellt insoweit Volker Buchwald von Ersatzansprüchen Dritter frei, welche aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren (siehe dazu auch unter § 9 Haftung und Datensicherung dieser AGB).
Der Auftraggeber übergibt die Unterlagen in der Form, die mit Volker Buchwald abgesprochen ist. Fehlen konkrete Absprachen, stellt der Auftraggeber die Unterlagen sowohl in gedruckter Form als auch elektronisch in einem üblichen Speicherformat zur Verfügung.
Vorschläge des Auftraggebers haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
§ 4 Auftragsproduktion, Kostenvoranschläge, Leistungsabnahme
Soweit Volker Buchwald Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Sofern während der Produktion Kostenerhöhungen eintreten, sind diese erst dann von Volker Buchwald anzuzeigen, wenn eine zu erwartende Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15% erkennbar wird. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die Volker Buchwald nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
Volker Buchwald ist berechtigt, Leistungen auch durch sorgfältig ausgewählte Dritte, die zur Durchführung des Auftrags beansprucht werden müssen (wie z. B. für die Herstellung von Visitenkarten, Flyer usw.) zu beauftragen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers abgeschlossen werden, sind Volker Buchwald die damit verbundenen Kosten vom Auftraggeber zu erstatten.
Innerhalb einer Frist von maximal 5 Arbeitstagen hat die Abnahme zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Falls auch nach maximal 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung eine Abnahme nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.
Eine Nichtabnahme eines von Volker Buchwald erstellten Zweitmusters, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung. Insoweit behält Volker Buchwald den Vergütungsanspruch für bereits begonnene oder geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.
§ 5 Vergütung & Eigentumsvorbehalt
Für die Herstellung der Medienprodukte/Webseiten sowie sämtlicher gestalterischen, programmierter und grafischer Arbeiten wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer berechnet. Volker Buchwald ist berechtigt, Abschlagszahlungen über erbrachte Teilleistungen zu verlangen, ohne dass diese als solche für den Vertragspartner bereits nutzbar sein müssen. In der Regel wird das Honorar zu je einem Drittel bei Auftragsbeginn, nach 4 Wochen und nach Abschluss der Leistungen abgerechnet. Bei Neukunden sowie besonderen Projekten sind 50% der Vergütung bei Vertragsabschluss fällig. Die restlichen 50% bei Abnahme.
Nebenkosten (Reisekosten, Spesen, Einkauf von benötigter Software oder ggf. erforderliche Lizenzen, Kosten eines Providers, Materialkosten oder andere Auslagen), die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind, werden vom Auftraggeber nach Vorlage der Rechnungen ersetzt. Diese werden generell separat berechnet.
Bei Änderungen des Auftrags durch den Auftraggeber oder sonstigen durch den Auftraggeber verursachten Verzögerungen (z. B. wenn die vom Auftraggeber zugesagte Bereitstellung von Texten, Bildern, Dateien usw. nicht zeitnah erfolgt oder eine vom Auftraggeber durchzuführende Zwischenprüfung von Teilergebnissen oder die abschließende Überprüfung fertig erstellter Medien nicht innerhalb von 4 Wochen erfolgt), hat Volker Buchwald ein Recht auf Vergütung der entstehenden Mehrkosten. Diese Mehrkosten werden gesondert in Rechnung gestellt und erforderlichenfalls die Liefertermine neu disponiert.
Fällige Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht.
Aufrechnung wegen etwaiger bestrittener Gegenansprüche oder die Zurückhaltung von Zahlungen des Auftraggebers sind nicht statthaft.
Volker Buchwald behält sich das Eigentum an allen Liefergegenständen vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber beglichen sind. Der Auftraggeber haftet für Untergang oder Beschädigung und hat das Vorbehaltsgut auf eigene Kosten zu versichern. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber Volker Buchwald unverzüglich zu benachrichtigen und die Dritten über das Eigentum von Volker Buchwald aufzuklären.
Hat der Auftraggeber Volker Buchwald keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Medienprodukte/Webseite gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Auffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Herstellung der Medienprodukte/Webseite Änderungen über das vereinbarte Maß, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Für bereits begonnene Arbeiten behält Volker Buchwald seinen Vergütungsanspruch.
§ 6 Urheber- und Nutzungsrechte
Die von Volker Buchwald hergestellten Medienprodukte/Webseiten sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
Volker Buchwald räumt dem Auftraggeber das räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19 a UrhG) ein. Andere Nutzungen, insbesondere die Vervielfältigung oder Verbreitung der Medienprodukte/Webseite oder auch Teile daraus (mit Ausnahme der vom Auftraggeber selbst zur Verfügung gestellten Werke) in gedruckter Form oder auf anderen Webseiten, die nicht von Volker Buchwald gestaltet wurden, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Volker Buchwald und sind zusätzlich zu vergüten.
Volker Buchwald ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen Medienprodukte/Webseiten jederzeit in angemessenem Maße für Eigenwerbung, zu Demonstrationszwecken oder als Referenz für seine Arbeit zu benutzen. Zu diesem Zweck kann er auch Vervielfältigungen von u. a. Drucksachen, Videos, Präsentationen sowie einzelner Teile der Webseite (z. B. Thumbnails), insbesondere der Startseite, vornehmen, die Webseite öffentlich zeigen, ausstellen, vorführen, senden oder auf sonstige Weise verwerten. Stets wird er dabei jedoch auf die Rechte des Auftraggebers achten und diesen nennen. Das Recht erstreckt sich auf die vertragsgegenständliche Webseite in der von Volker Buchwald abgelieferten Version sowie auf spätere Versionen, sofern der ursprüngliche Gestaltungsgehalt gegenüber den Veränderungen nicht völlig in den Hintergrund getreten ist.
Volker Buchwald ermächtigt den Auftraggeber als Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts hiermit unwiderruflich, die ihm übertragenen Rechte gegen Rechteverletzer jederzeit im eigenen Namen geltend zu machen, insbesondere im eigenen Namen gegen jede unzulässige Verwendung der Webseite, einzelner Webseiten oder einzelner Elemente vorzugehen. Das Recht des Volker Buchwald, selbst gegen diese unzulässigen Verwendungen vorzugehen, bleibt unberührt.
Änderungen und Bearbeitungen der Inhalte der Webseite, insbesondere Aktualisierungen von Bildern, Texten oder Tabellen, dürfen vom Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten auch ohne Zustimmung von Volker Buchwald vorgenommen werden. Die Veränderung und Bearbeitung der grafischen Gestaltung der Webseite erfordert hingegen die Zustimmung von Volker Buchwald.
Erst mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung geht das Nutzungsrecht auf den Auftraggeber über.
§ 7 Leistungen
Erstellung der Medienprodukte und Webseiten und Testen der Webseiten.
Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt Volker Buchwald die Arbeit auf. Das Ergebnis wird dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Einsichtnahme des Entwurfs Änderungen oder Nachbesserungen zu verlangen oder nach individueller schriftlicher Vereinbarung. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis wie im Vertrag angegeben.
Volker Buchwald verpflichtet sich, die im Vertrag vereinbarten Medienprodukte zu erstellen und eine Webseite auf ihre Funktionstüchtigkeit zu testen. Volker Buchwald behält sich jedoch vor, die Webseite und ihre Funktionstüchtigkeit nur für die gängigen Browser in der jeweils aktuellen Version zu konfigurieren. In der Vielfalt der unterschiedlichen Darstellungen in den verschiedenen Browsern ist eine 100%ige Übereinstimmung und Funktionstüchtigkeit nicht zu gewährleisten und unterliegt auch nur in begrenztem Umfang der Einflussnahme durch Volker Buchwald. Webseiten können je nach Browser in einem geringfügigen Maße in der Funktionstüchtigkeit oder Darstellung beeinträchtigt sein und sind vom Auftraggeber hinzunehmen.
Mit der Freischaltung einer von Volker Buchwald erstellten Webseite ist der Auftrag vollständig erfüllt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Darüber hinausgehende Leistungen wie z. B. Wartungs- oder Serviceleistungen (Updates und Upgrades der Software sowie von Bestandteilen davon, Anpassung der Inhalte an rechtliche Änderungen, Fehlersuche und Fehlerbehebung bei technischen Problemen, die zum Zeitpunkt der Freischaltung noch nicht vorhanden waren), sind im Leistungsumfang nicht enthalten. Die Durchführung von Wartungs-/Servicearbeiten nach der Freischaltung einer Webseite muss individuell beauftragt werden und wird nach Zeitaufwand oder zu einem vorab vereinbarten Pauschalbetrag abgerechnet. Alternativ kann auch eine Wartungs-/Servicevereinbarung mit einem festgelegten Leistungsumfang für eine Laufzeit von 12 Monaten vertraglich vereinbart werden. Sie verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern sie nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Im Übrigen ist der Auftraggeber ausschließlich selbst dafür verantwortlich, dass seine Webseite technisch, inhaltlich und rechtlich auf dem aktuellen Stand ist und haftet für alle Ansprüche Dritter, die Haftungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen.
Im Übrigen sind alle von Volker Buchwald erstellten digitalen und gedruckten Medien vom Auftraggeber auf Funktion und Inhalt zu prüfen. Sie sind als fehlerfrei anerkannt, wenn nicht innerhalb von 4 Wochen nach Bereitstellung bzw. Lieferung der Medien eine schriftliche Beanstandung erfolgt.
§ 8 Herausgabe von Daten
Volker Buchwald übergibt dem Auftraggeber alle Daten, die dieser benötigt, um die Webseite zu aktualisieren und die Inhalte zu bearbeiten. Das Datenformat und die Art der Übertragung bestimmen die Parteien einvernehmlich. Volker Buchwald wählt ein geeignetes Datenformat und einen geeigneten Übertragungsweg, wenn keine Bestimmung getroffen wird.
Hat Volker Buchwald dem Auftraggeber die Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit dessen Einwilligung verändert werden.
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
§ 9 Haftung & Datensicherung
Volker Buchwald haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und juristische Einwandfreiheit der vom Auftraggeber vorgegebenen Sachaussagen über seine Produkte, seine Leistungen oder sein Unternehmen. Mit der Freigabe der Medienprodukte/Webseiten übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit und juristische Einwandfreiheit der Webseiten, Drucksachen, Videos, Präsentationen und anderer Werbemittel und Medien. Volker Buchwald ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Bei Inhalten, die sittenwidrig, anstößig, verfassungs- oder sonst rechtswidrig sind, hat Volker Buchwald das Recht die Arbeit sofort einzustellen und ggf. die Webseite zu sperren, sofern ihm dies bekannt und möglich ist.
Volker Buchwald haftet für die Zulässigkeit und Rechtsbeständigkeit der Domain nur, wenn er sich dazu ausdrücklich verpflichtet hat und die Beschaffung und Anmeldung der Domain wesentlicher Vertragsinhalt ist. Für die Verfügbarkeit bestimmter Domainnamen übernimmt Volker Buchwald aber keine Garantie und schließt eine Haftung für die zeitweise Nichterreichbarkeit der gehosteten Domain oder des Webspace aus.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass er von allen an Volker Buchwald übermittelten und von Volker Buchwald erhaltenen Daten und Dateien Sicherheitskopien für sich erstellt. Volker Buchwald übernimmt für die ihm vom Auftraggeber überlassenen bzw. von ihm erstellten Datenträger, Dateien und sonstigen Materialien im Falle eines Datenverlustes keine Haftung und kommt nicht für Verlust oder Beschädigung der Daten auf.
Volker Buchwald überprüft alle Daten, die an den Auftraggeber (zurück-)geliefert werden mit aktuellen Virenscannern auf Virenbefall. Für einen potentiellen Virenbefall des Rechners beim Auftraggeber durch Viren aus dem Internet, Viren auf Datenträgern (CD, DVD, USB, Festplatten, Disketten o. ä.) oder Programm-Datenträgern wird von Volker Buchwald keine Haftung übernommen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist hier ausgeschlossen.
Volker Buchwald haftet nicht für Schäden die durch Eingriff oder Änderung durch den Auftraggeber selbst oder seiner Erfüllungsgehilfen an den Medienprodukten/Webseiten oder an Rechtsgütern (Bildrechte etc.) entstehen können.
Der Auftraggeber versichert, das sämtliche Daten, wie z. B. Bilder, Grafiken, Daten und Layouts, die Volker Buchwald zur Einarbeitung in die Medienprodukte/Webseite und damit auch zur späteren Veröffentlichung zu Verfügung gestellt wurden, rechtlich entsprechend für diesen Zweck verwendet werden dürfen. Anderenfalls haftet der Auftraggeber für Schäden an Rechtsgütern Dritter, die durch die Verwendung und/oder Veröffentlichung dieser Daten entstehen.
Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet Volker Buchwald nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Dies gilt auch für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB. Die Haftung für Folgeschäden ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit mit Ausnahme von Lebens-, Körper- oder Gesundheitsverletzungen, auf die Höhe der vertragsmäßigen Vergütung des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages begrenzt.
Der Auftraggeber hat die Pflicht, alle von Volker Buchwald gelieferten Waren und Medien wie z. B. Druckvorlagen oder Entwürfe vor einer Weiterverarbeitung oder Weitergabe an andere Dienstleister inhaltlich und technisch zu überprüfen.
§ 10 Leistungsstörungen, Ausfallhonorar
Volker Buchwald weist darauf hin, dass bei der Sichtung von Entwürfen und Druckvorlagen über Computer, Smartphones, Tablets usw. zu beachten ist, dass Farben auf den Displays elektronischer Geräte nach einem anderen Farbsystem erstellt werden wie im Druckbereich. Individuelle Geräte- und Grafikkarteneinstellungen des Nutzers können ebenfalls die Farbdarstellung erheblich beeinflussen. Dies kann dazu führen, dass auf einem elektronischen Display dargestellte Farben von den später auf Papier, Karton, Stoff, Folie, Plane oder anderen Materialien gedruckten Farben abweichen können. Eine verbindliche und mit dem Druckerzeugnis zu 100% identische Farbdarstellung ist aus den genannten technischen Gründen nicht möglich und deshalb kein Reklamationsgrund. Bei gefalteten Druckerzeugnissen können produktionsbedingte Falttoleranzen entstehen.
Keinen Reklamationsgrund stellen auch Abweichungen im Rahmen der von den mit dem Druck beauftragten Druckereien vorgegebenen Toleranzen dar.
Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus Gründen, die Volker Buchwald nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von Volker Buchwald, sofern ein Pauschalpreis vereinbart, wurde entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Volker Buchwald auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass Volker Buchwald kein Schaden entstanden ist. Im Falle von Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Volker Buchwald auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
§ 11 Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Volker Buchwald verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Gleiches gilt umgekehrt.
Volker Buchwald ist berechtigt, nach Fertigstellung der Medienprodukte und deren Übertragung in den Verfügungsbereich des Auftraggebers alle ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Inhalte, die in elektronischer Form vorliegen, zu löschen. Auf vorheriges Verlangen des Auftraggebers hat er diesem zuvor eine Kopie der im Verlangen bezeichneten, bestimmten Informationen oder Inhalte zukommen zu lassen. Informationen und Inhalte, die in verkörperter Form vorliegen, können auf Verlangen des Auftraggebers an diesen herausgegeben werden oder auf dessen Verlangen oder bei Nichtannahme vernichtet werden.
§ 12 Nutzung und Verbreitung
Die Vervielfältigung und Verbreitung von Dateien, insbesondere digitalen Erzeugnissen wie Bildern, Grafiken, Layouts, Animationen, Flash-Filmen und Komponenten, die Volker Buchwald hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Volker Buchwald.
Durch das ihm erteilte Nutzungsrecht an den Medienprodukten/Webseiten hat der Auftraggeber grundsätzlich das Recht und die Möglichkeit, Änderungen in begrenztem Umfang vorzunehmen. Wenn hier Daten oder Bestandteile der Webseite (z.B. der html-Code, Dateien, Texte oder Bilder etc.) verändert werden, damit der Zweck der Webseite oder der Geschäftsbetrieb nicht eingeschränkt wird, so haftet Volker Buchwald nicht für Schäden, die dadurch an der Webseite oder an Rechten entstehen können. Volker Buchwald kann nicht garantieren, dass diese Schäden durch ihn wieder korrigiert werden können.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, auf die auch nicht mündlich verzichtet werden kann.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle des Vorliegens einer Vertragslücke.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz von Volker Buchwald, sofern der Vertragspartner nicht Verbraucher ist und sofern dies technisch möglich ist (Online-Dienstleistung).
Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so gilt der Geschäftssitz von Volker Buchwald als Gerichtsstand vereinbart.
Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz von Volker Buchwald als Gerichtsstand vereinbart.
Stand: 25.07.2016
AGB-Erstellung: Rechtsanwälte Straeter & Kollegen, Spiekerhof 31, 48143 Münster
AGB Mediengestaltung als Download (PDF-Datei)